Freie Werkstattwahl: Erfolg für die Karosseriebetriebe

Freie Werkstattwahl: Erfolg für die Karosseriebetriebe

Das Wettbewerbsgesetz untersagt den Versicherungsgesellschaften die unterschiedliche Behandlung zwischen freien und konventionierten Karosseriewerkstätten.

Es war der 24. Dezember 2014, als mit einem umgehend in Kraft getretenen Dekret die Zukunft der Karosseriebetriebe in Frage gestellt wurde! Der Gesetzestext bestimmte, dass bei Autounfällen nur noch die Versicherungsgesellschaften zu entscheiden hätten, in welcher Karosseriewerkstätte das Fahrzeug repariert werden darf. Nach starken Protesten vor allem von Seiten der Karosserie-Konsortien wurde das Dekret am 8. Jänner 2015 wieder aufgehoben. Doch bereits vier Tage danach hatte die Versicherungslobby einen neuen Gesetzesvorschlag parat, welcher letztendlich im Entwurf des sogenannten „ddl concorrenza“ aufgenommen wurde.

Die Karosseriebranche war sich bewusst, dass eine Genehmigung dieser Gesetzesvorschläge schwere Folgen für die Zukunft ihrer Betriebe bedeuten würde. Es kam nun auf eine gemeinsame, starke Intervention der nationalen Dachverbände an!  Unter der Federführung des Confartigianato wurde ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, an dem der lvh und der SAG entscheidend mitgewirkt haben. Zusammen mit den Dachverbänden CNA und Casa und unterstützt von den Verbraucherverbänden, wurde das Dokument dem Ministerrat vorgelegt.

Der Kraftakt hat seine Wirkung gezeigt! Durch die beispiellose Kampagne des Confartigianato, an der der lvh, der SAG und die Südtiroler Parlamentarier von Anfang an beteiligt waren, ist es gelungen, den freien Markt der Karosseriebetriebe zu schützen: Die Kunden haben weiterhin das Recht auf die freie Wahl ihrer Vertrauenswerkstatt, die Abtretung der Schadensforderung (cessione di credito) ist auch weiterhin möglich, der Kunde hat für die fachgerechte Reparatur seines Fahrzeuges Anrecht auf den gesamten Schadenersatz. Kurz gesagt, es darf keine Unterschiede mehr in der Behandlung der Versicherungsnehmer geben, gleich ob sie ihr Fahrzeug in einer konventionierten oder in einer freien Werkstätte reparieren lassen.

Das Gesetz wurde am 14. August im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist somit rechtskräftig.

 

 

©lvh.apa  Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister / Confartigianato Imprese

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